Hundehalter-Haftpflichtversicherungen - unverzichtbar für jeden Hundehalter
Die Hundehaftpflicht leistet bei
- Personenschäden (bspw. Schmerzensgeld / Behandlung nach Biss)
- Sachschäden (bspw. wenn Hund Autounfall verursacht)
- Vermögensschäden (als Folge von Personen- oder Sachschäden)
- Teilweise Kosten von Rechtsstreitigkeiten
Der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung ist in vielen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben. In NRW gilt diese Pflicht für gefährlich eingestufte Hunde bzw. aber einer Körpergröße von 40cm oder einem Gewicht von 20kg. Dennoch sollte jeder Hundehalter auch in NRW und dem Tecklenburger Land eine entsprechende Hundehalter-Haftpflichtversicherung abschließen, um vor finanziellen Schäden, die durch den Hund verursacht werden, geschützt zu sein. Dazu gehören bspw. Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden (als Folge eines Personen- oder Sachschadens).
Jeder Hundebesitzer haftet für die Schäden, die der Hund verursacht
Denn jeder Hundebesitzer muss für Schäden haften, die sein Vierbeiner verursacht hat – auch wenn den Hundeeigentümer gar keine Schuld trifft. Richtig teuer und existenzbedrohend wird es, wenn Ihr Hund einen schweren Sach- oder Personenschaden verursacht. Genau wie die private Haftpflichtversicherung gehört die Hundehalter-Haftpflicht zu den absolut notwendigen Versicherungen von Privatleuten.
Hohe Schadenssummen treten häufig auf
Schwere Schäden ereignen sich schneller als man denkt. Besonders im lauten und bedrohlichen Straßenverkehr besteht stets die Möglichkeit, dass sich der Hund losreißt und einen schweren Autounfall verursacht. Blechschäden können bereits mehrere tausend Euro kosten, wenn zusätzlich Personen schwer verletzt werden, können die Schadensersatzforderungen schnell sechs- bis siebenstellige Summen erreichen. Eine Haftpflichtversicherung für Hunde steht Ihnen im Ernstfall zur Seite.